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Finanzierung & Wirtschaftlichkeit

Eine Investition, die arbeitet.

Eine Photovoltaikanlage kostet einmal und produziert danach über Jahrzehnte – hier stehen die Zahlen, die wir belegen können.

Belegte Kennzahlen.

Jede Zahl mit Quelle und Stand – damit Sie nachvollziehen können, womit wir rechnen.

Einmalvergütung des Bundes (EIV)
CHF 360/kWp für angebaute Anlagen unter 30 kWp mit Eigenverbrauch (integriert CHF 400/kWp)
EnFV Anhang 2.1 (Fedlex) · Stand 1.7.2026
Referenz-Strompreis Haushalte 2026
27.7 Rp./kWh Median (Profil H4, exkl. MwSt); Region Grenchen ≈ 29.6 Rp./kWh inkl. MwSt
ElCom, Strompreisübersicht · Stand Tarifjahr 2026
Vergütung für Überschussstrom
Seit 1.1.2026 schweizweit nach BFE-Referenz-Marktpreis; Minimum 6.0 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW
Art. 15 EnG / BFE · Stand Q2 2026
Leistungsgarantie Module
30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie (AIKO Neostar; Degradation max. 0.35 %/Jahr ab Jahr 2)
Hersteller-Datenblatt · Stand 14.08.2026
Richtpreis Komplettanlage EFH
CHF 15'500–26'500 je nach Grösse und Speicher
Firmen-Richtwert, inkl. Montage, vor Abzug der Einmalvergütung · Stand 14.08.2026

Alle Angaben indikativ; massgebend sind die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Ansätze. Quellen: Energieförderungsverordnung EnFV (Fedlex, Stand 1.7.2026) · ElCom Strompreisübersicht 2026 · Art. 15 EnG / BFE-Referenz-Marktpreis · Hersteller-Datenblatt. Geprüft am 14. August 2026.

Förderung senkt die Investition.

Bund, Kantone und teils Gemeinden unterstützen Photovoltaik. Weil sich die Programme laufend ändern, prüfen wir sie tagesaktuell für Ihren Standort.

Pronovo EIV

Die Einmalvergütung des Bundes senkt die Investition spürbar. Wir berechnen sie tagesaktuell für Ihr Projekt und übernehmen den Antrag.

Kantonale & kommunale Programme

Einzelne Kantone, Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich – wir prüfen, was an Ihrem Standort gilt.

Steuerabzüge

An bestehenden Gebäuden sind Photovoltaik-Investitionen den Unterhaltskosten gleichgestellt und heute in praktisch allen Kantonen abziehbar; massgebend bleibt die Praxis Ihres Kantons (im Kanton Solothurn etwa sind Gebäude unter fünf Jahren ausgenommen). Mit dem Systemwechsel beim Eigenmietwert entfällt der Energiespar-Abzug bei der direkten Bundessteuer per 1. Januar 2029.

Zwei Wege zur eigenen Anlage – beide planbar.

Ob aus Eigenmitteln oder in Raten: Welcher Weg passt, entscheidet Ihr Haushalt.

Eigenfinanzierung

Sie investieren einmal und profitieren ab dem ersten Betriebstag vollständig.

  • Keine Zins- und Finanzierungskosten
  • Steuerabzug im Jahr der Zahlung, je nach kantonaler Praxis
  • Jede eingesparte Kilowattstunde entlastet ab Tag eins

Ratenfinanzierung über Schweizer Partner

Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu Schweizer Finanzierungspartnern.

  • Monatliche Raten statt einmaliger Investitionsbetrag
  • Konditionen und Bonitätsprüfung liegen beim Partner
  • Wir liefern die technischen Unterlagen

Wir vermitteln auf Wunsch Schweizer Finanzierungspartner, erbringen aber keine Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung – Konditionen sagt allein der Partner zu.

Über den ganzen Lebenszyklus gerechnet.

Nicht die grösste Anlage rechnet sich am besten, sondern die, deren Strom Sie selbst nutzen – über 25 bis 30 Jahre Betrieb.

  • Eigenverbrauch bestimmt die Rendite stärker als die Anlagengrösse.
  • Wärmepumpe und Elektroauto verschieben Verbrauch auf das eigene Dach.
  • Der Wechselrichter wird typisch nach 10 bis 15 Jahren ersetzt – wir rechnen das ein.
  • Module sind auf 25 bis 30 Jahre Betrieb mit definierter Degradation ausgelegt.
  • Wir rechnen konservativ und nennen Spannen statt garantierter Amortisationszeiten.

Eine Finanzierung, die zu Ihrem Haushalt passt.

Senden Sie uns Ihre Eckdaten – wir bereiten eine nachvollziehbare Investitionsspanne vor.