Pronovo EIV
Die Einmalvergütung des Bundes senkt die Investition spürbar. Wir berechnen sie tagesaktuell für Ihr Projekt und übernehmen den Antrag.
Finanzierung & Wirtschaftlichkeit
Eine Photovoltaikanlage kostet einmal und produziert danach über Jahrzehnte – hier stehen die Zahlen, die wir belegen können.
Jede Zahl mit Quelle und Stand – damit Sie nachvollziehen können, womit wir rechnen.
| Kennzahl | Wert | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Einmalvergütung des Bundes (EIV) | CHF 360/kWp für angebaute Anlagen unter 30 kWp mit Eigenverbrauch (integriert CHF 400/kWp) | EnFV Anhang 2.1 (Fedlex) | 1.7.2026 |
| Referenz-Strompreis Haushalte 2026 | 27.7 Rp./kWh Median (Profil H4, exkl. MwSt); Region Grenchen ≈ 29.6 Rp./kWh inkl. MwSt | ElCom, Strompreisübersicht | Tarifjahr 2026 |
| Vergütung für Überschussstrom | Seit 1.1.2026 schweizweit nach BFE-Referenz-Marktpreis; Minimum 6.0 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW | Art. 15 EnG / BFE | Q2 2026 |
| Leistungsgarantie Module | 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie (AIKO Neostar; Degradation max. 0.35 %/Jahr ab Jahr 2) | Hersteller-Datenblatt | 14.08.2026 |
| Richtpreis Komplettanlage EFH | CHF 15'500–26'500 je nach Grösse und Speicher | Firmen-Richtwert, inkl. Montage, vor Abzug der Einmalvergütung | 14.08.2026 |
Alle Angaben indikativ; massgebend sind die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Ansätze. Quellen: Energieförderungsverordnung EnFV (Fedlex, Stand 1.7.2026) · ElCom Strompreisübersicht 2026 · Art. 15 EnG / BFE-Referenz-Marktpreis · Hersteller-Datenblatt. Geprüft am 14. August 2026.
Bund, Kantone und teils Gemeinden unterstützen Photovoltaik. Weil sich die Programme laufend ändern, prüfen wir sie tagesaktuell für Ihren Standort.
Die Einmalvergütung des Bundes senkt die Investition spürbar. Wir berechnen sie tagesaktuell für Ihr Projekt und übernehmen den Antrag.
Einzelne Kantone, Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich – wir prüfen, was an Ihrem Standort gilt.
An bestehenden Gebäuden sind Photovoltaik-Investitionen den Unterhaltskosten gleichgestellt und heute in praktisch allen Kantonen abziehbar; massgebend bleibt die Praxis Ihres Kantons (im Kanton Solothurn etwa sind Gebäude unter fünf Jahren ausgenommen). Mit dem Systemwechsel beim Eigenmietwert entfällt der Energiespar-Abzug bei der direkten Bundessteuer per 1. Januar 2029.
Ob aus Eigenmitteln oder in Raten: Welcher Weg passt, entscheidet Ihr Haushalt.
Sie investieren einmal und profitieren ab dem ersten Betriebstag vollständig.
Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu Schweizer Finanzierungspartnern.
Wir vermitteln auf Wunsch Schweizer Finanzierungspartner, erbringen aber keine Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung – Konditionen sagt allein der Partner zu.
Nicht die grösste Anlage rechnet sich am besten, sondern die, deren Strom Sie selbst nutzen – über 25 bis 30 Jahre Betrieb.
Senden Sie uns Ihre Eckdaten – wir bereiten eine nachvollziehbare Investitionsspanne vor.